Ausweichregeln: Unterschied zwischen den Versionen
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Begegnen sich zwei Segelboote, die den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Fahrzeug dem anderen ausweichen, das den Wind von Backbord hat (= Steuerbordbug). Eine gute Orientierungshilfe ist dabei die Stellung des [[Großbaum]]s: Steht der Baum nach Backbord, hat das Boot den Wind von Steuerbord und damit das Wegerecht. Das Boot mit dem Baum auf der Steuerbordseite hat den Wind von Backbord und muss ausweichen. | Begegnen sich zwei Segelboote, die den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Fahrzeug dem anderen ausweichen, das den Wind von Backbord hat (= Steuerbordbug). Eine gute Orientierungshilfe ist dabei die Stellung des [[Großbaum]]s: Steht der Baum nach Backbord, hat das Boot den Wind von Steuerbord und damit das Wegerecht. Das Boot mit dem Baum auf der Steuerbordseite hat den Wind von Backbord und muss ausweichen. | ||
...wobei zu bmerken ist, dass die Begriffe "Backbordbug, "Backbordschoten", "Steuerbordbug", "Steuerborschoten", "Wegerecht" oder "Vorrangregeln" in keinem Gesetz verwendet werden oder verwendet wurden. Seit die IWB aufgehört haben zu existieren und die Wettfahrtsregeln Segeln 1996 eingeführt wurden, werden die meisten dieser Ausdrücke nur von Traditionalisten (manche meinen auch von ewig Gestrigen) verwendet. | |||
=== Lee vor Luv === | === Lee vor Luv === |
Version vom 8. November 2009, 17:14 Uhr
Unter den Ausweichregeln (auch Vorrangregeln) versteht man jene Bestimmungen der Seen- und Flussverkehrsordnung (BGBl Nr. 42/1990), die festlegen, welches Wasserfahrzeug bei einer Begegnung mit einem anderen Wasserfahrzeug das Wegerecht hat bzw. welches ausweichen muss. Die Regeln gelten für alle Arten von Wasserfahrzeugen, neben Schiffen und Booten also auch für Kite- und Windsurfer, Tret- und Ruderboote.
Grundregeln
Oberstes Prinzip muss immer sein, Unfälle und Schäden zu vermeiden. Aus diesem Grund sind zwar die Ausweichregeln immer zu beachten, doch muss auch der Nachrangige seinen Kurs ändern, wenn es die Situation erfordert. Sobald man vom Ausweichpflichtigen wahrgenommen wurde, ist es meist sinnvoll, den eigenen Kurs nicht zu ändern, um dadurch das Manöver des Ausweichenden nicht zu irritieren.
Rangordnung der Ausweichpflichtigen
Begegnen sich unterschiedliche Typen von Wasserfahrzeugen und besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes, muss in folgender Rangordnung ausgewichen werden:
- Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, wenn sie unter Blaulicht fahren.
- Vorrangfahrzeuge und schwer bewegliche Fahrzeuge, beispielsweise Schiffe der Linienschifffahrt mit dem grünen Ball.
- Fahrzeuge der Berufsfischer, wenn sie den weißen Ball führen.
- Flöße.
- Segelfahrzeuge, sofern sie unter Segel fahren.
- Ruderfahrzeuge und alle anderen mit Muskelkraft angetriebenen Fahrzeuge.
- Fahrzeuge Maschinenantrieb, ausgenommen jene nach Z 1 bis 3; dazu zählen auch Segelboote, wenn sie unter Motor fahren.
- Schwimmkörper, ausgenommen Flöße; darunter fallen auch Surfbretter.
So muss beispielsweise ein Elektroboot einem Segelboot ausweichen. Einem Ausflugs- oder Fährschiff ist aber wiederum auch das Segelboot ausweichpflichtig.
Regeln für Motorfahrzeuge
Begegnen sich zwei motorgetriebene Fahrzeuge gleichen Ranges, gelten folgende Regeln:
Fahren zwei Fahrzeuge auf kreuzenden Kursen, muss das Fahrzeug, das das andere auf seiner Steuerbordseite hat, ausweichen und - wenn es die Umstände erlauben - ein Kreuzen des Kurses vor dem anderen Fahrzeug vermeiden. Es gilt also ein Rechtsvorrang, wie im Straßenverkehr.
Sind die Kurse zweier Fahrzeuge entgegengesetzt oder nahezu entgegengesetzt, muss jedes Fahrzeug nach Steuerbord ausweichen, damit die Vorbeifahrt Backbord an Backbord erfolgt.
Dabei ist zu beachten, dass auch Segelboote, die unter Motorantrieb fahren, als Motorfahrzeuge gelten.
Regeln für Segelboote
Für Segelboote untereinander enthält die SFVO folgende Bestimmungen:
Backbordbug vor Steuerbordbug
Begegnen sich zwei Segelboote, die den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Fahrzeug dem anderen ausweichen, das den Wind von Backbord hat (= Steuerbordbug). Eine gute Orientierungshilfe ist dabei die Stellung des Großbaums: Steht der Baum nach Backbord, hat das Boot den Wind von Steuerbord und damit das Wegerecht. Das Boot mit dem Baum auf der Steuerbordseite hat den Wind von Backbord und muss ausweichen.
...wobei zu bmerken ist, dass die Begriffe "Backbordbug, "Backbordschoten", "Steuerbordbug", "Steuerborschoten", "Wegerecht" oder "Vorrangregeln" in keinem Gesetz verwendet werden oder verwendet wurden. Seit die IWB aufgehört haben zu existieren und die Wettfahrtsregeln Segeln 1996 eingeführt wurden, werden die meisten dieser Ausdrücke nur von Traditionalisten (manche meinen auch von ewig Gestrigen) verwendet.
Lee vor Luv
Wenn sich zwei Segelboote begegnen, die den Wind von derselben Seite haben (also beide auf demselben Bug segeln), muss das luvseitige Boot dem leeseitigen ausweichen.
Überholen
Beim Überholen muss der Überholende grundsätzlich an der Luvseite des überholten Bootes vorbeifahren. Während des Manövers darf der Überholte keine Kursänderung vornehmen.
Regeln für Surfbretter
Surfbretter gelten im Sinne des SFVO als Schwimmkörper, sind also gegenüber allen anderen Wasserfahrzeugen ausweichpflichtig. Untereinander gelten für sie dieselben Bestimmungen, wie für Segelboote.
Besonderheiten für Kitesurfer
Wenn sich zwei Kitesurfer entgegenkommen, muss der weiter in Luv befindliche Kiter seinen Schirm 45° oder höher fliegen. Der in Lee befindliche Kiter muss seinen Schirm 45° oder tiefer fliegen. Diese Regelung soll helfen, "Leinensalat" und Unfälle zu vermeiden.
Hafeneinfahrt
Beim Ein- und Auslaufen dürfen andere Fahrzeuge nicht behindert werden. Man sollte sich nur im Hafenbereich aufhalten, wenn man die Absicht hat, dort anzulegen bzw. gerade abgelegt hat. Aus einem Hafen auslaufende Fahrzeuge haben gegenüber den einfahrenden Fahrzeugen Vorrang. Eine Ausnahme besteht in Notsituationen und Sturm für Fahrzeuge, die im Hafen Schutz suchen müssen - sie haben vor allen anderen Vorrang. Nach Möglichkeit ist hier die Einfahrt durch drei lange Töne anzukündigen.