Österreichisches Bundesheer: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Österreichische Bundesheer''' (oft auch nur als "Bundesheer" bezeichnet) ist die die bewaffnete Streitmacht der Zweiten Republik Österreich. Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Sie ist Teil der österreichischen Bundesverwaltung und steht gemäß Artikel 80 B-VG unter dem Oberbefehl des Bundespräsidenten. Die Befehlsgewalt über das Bundesheer übt der  Bundesminister für Landesverteidigung aus.
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[[Bild:Ungarnkrise-1956-bundesheer.jpg|thumb|Der spätere Brigadier Nick Horvath auf Patrouille]]Das '''Österreichische Bundesheer''' (oft auch nur als "Bundesheer" bezeichnet) ist die die bewaffnete Streitmacht der Zweiten Republik Österreich. Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Sie ist Teil der österreichischen Bundesverwaltung und steht gemäß Artikel 80 B-VG unter dem Oberbefehl des Bundespräsidenten. Die Befehlsgewalt über das Bundesheer übt der  Bundesminister für Landesverteidigung aus.
  
 
== Assistenzeinsatz im Burgenland ==
 
== Assistenzeinsatz im Burgenland ==

Version vom 6. November 2008, 21:32 Uhr

Der spätere Brigadier Nick Horvath auf Patrouille
Das Österreichische Bundesheer (oft auch nur als "Bundesheer" bezeichnet) ist die die bewaffnete Streitmacht der Zweiten Republik Österreich. Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Sie ist Teil der österreichischen Bundesverwaltung und steht gemäß Artikel 80 B-VG unter dem Oberbefehl des Bundespräsidenten. Die Befehlsgewalt über das Bundesheer übt der Bundesminister für Landesverteidigung aus.

Assistenzeinsatz im Burgenland

Am 4. September 1990 erfolgte über Antrag des Bundesministeriums für Inneres (BMI) ein einstimmiger Beschluß des Ministerrates, mit welchem dem Bundesheer der Auftrag zur Überwachung der Staatsgrenze im Burgenland zu Ungarn im Einsatzraum zwischen Deutschjarndorf und Lockenhaus für eine Dauer von max. 10 Wochen erteilt wurde. Ab 17. September wurde der Einsatzraum im Norden bis zur Donau ausgeweitet. Knapp 6 Wochen später, am 13. November 1990 ordnete die Bundesregierung die Fortsetzung des Assistenzeinsatzes für weitere 26 Wochen an. Am 26. Februar 1991 erfolgte eine nochmalige Verlängerung des Assistenzeinsatzes an der Staatsgrenze bis Ende 1991.

Nachfolgend wurde der Assistenzeinsatz auf Lockenhaus und die Dreiländerecke im Südburgenland als Überwachungsabschnitt "Süd" ausgedehnt , der an die Überwachungsabschnitte "Nord" und "Mitte" anschließt. Der einst nur für 10 Wochen geplante Assistenzeinsatz wurde sukzessive mit Ministerratsbeschlüssen verlängert. Nach einem Turnussystem wurden dabei die meisten Einheiten aus allen österreichischen Bundesländern zur „Grenzraumüberwachung“ (kurz: GRÜ) an die damaligen österreichischen Schengen-Außengrenzen geschickt.

Nachdem in Ungarn mit 21. Dezember 2007 das Schengener Abkommen in Kraft trat, wurde ein neuer, vom Ministerrat beschlossener "sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz nach Schengenerweiterung" (SihPol AssE/SchE) an diesem Tag in Kraft gesetzt. Die Zulässigkeit einer Grenzsicherung durch das österreichische Bundesheer mit diesen sicherheitspolizeilichen Aufgaben ist jedoch juristisch umstritten. Die Landeshauptleute des Burgenlandes, und jüngst von Niederösterreich, sprachen sich aber dafür aus. Auch im Rahmen der Euro 2008 kam es zu einer befristeten Sistierung des Abkommens und damit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen.

Die Gesamtlänge der österreichischen Grenze gegenüber Ungarn beträgt 354 km. Inklusive des niederösterreichischen Grenzraumes zwischen Kittsee und Berg wurden rund 380 km Grenze vom Bundesheer überwacht. Mit der Ausdehnung des Assistenzeinsatzes entlang der March im September 1999 kamen weitere 74 km überwachter nasser Grenze dazu. Das heißt, Soldaten des Bundesheeres stehen an insgesamt mehr als 450 km österreichischer Außengrenze im Einsatz. Im Durchschnitt befanden sich bis August 1993 jeweils ca. 1.700 bis 1.900 Soldaten des Bundesheeres im Assistenzeinsatz.

Unter Zugrundlegung von einjährigen Beobachtungszeiträumen (Sept. bis Sept. des Folgejahres) griff das Bundesheer 1990/91 9455 illegale Grenzgänger, 1991/92 9708, 1992/93 5269, 1993/94 3861, 1994/95 3659, 1995/96 5045, 1996/97 5483, 1997/98 5859, 1998/99 7831, 1999/00 7021, 2000/01 9752 und 2001/02 bis dato 2089 Personen auf.

Fotos Assistenzeinsatz Burgenland

Literatur

Weblinks