Anrainerstaat: Unterschied zwischen den Versionen

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(Begriffsdefinition des Anrainerstaates)
 
 
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Als '''Anrainerstaat''' bezeichnet man einen souveränen Staat, der an ein geografisches Objekt, beispielsweise einen [[See]], angrenzt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Gewässer die [[Grenze]] zwischen mehreren Staaten bildet. Die Anrainerstaaten des [[Neusiedler See]]s sind [[Österreich]] und [[Ungarn]].
 
Als '''Anrainerstaat''' bezeichnet man einen souveränen Staat, der an ein geografisches Objekt, beispielsweise einen [[See]], angrenzt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Gewässer die [[Grenze]] zwischen mehreren Staaten bildet. Die Anrainerstaaten des [[Neusiedler See]]s sind [[Österreich]] und [[Ungarn]].
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[[Kategorie:Geografie]]

Aktuelle Version vom 12. August 2011, 11:34 Uhr

Als Anrainerstaat bezeichnet man einen souveränen Staat, der an ein geografisches Objekt, beispielsweise einen See, angrenzt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Gewässer die Grenze zwischen mehreren Staaten bildet. Die Anrainerstaaten des Neusiedler Sees sind Österreich und Ungarn.