Burgenland

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Burgenland (ungarisch Felsőőrvidék, Őrvidék, oder Lajtabánság) ist das östlichste und an der Einwohnerzahl gemessen auch das kleinste Bundesland Österreichs.

Historie

Das Burgenland war bis 1920/21 ein integraler Bestandteil des Königreichs Ungarn und das einzige Gebiet, das der neuen Republik Österreich aufgrund des Selbstbestimmungsrechts der Völker zugesprochen wurde. Es wurde bis 1921 allgemein als "Westungarn" bezeichnet, mit einer mehrheitlich deutschsprachige Bevölkerung. Um die Stadt Ödenburg hat es heftige Auseinandersetzungen unter der Bevölkerung um die, nach den Verträgen von St. Germain en Laye und Trianon gegeben, die erst 1921 unter italienischer Vermittlung dazu geführt haben, dass die Stadt Ödenburg (Sopron) 1921 nach einer Volksabstimmung bei Ungarn geblieben ist.

Endgültig rechtsverbindlich wurde der Name Burgenland mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Stellung des Burgenlandes, das im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich vom 9. Februar 1921 verlautbart wurde. Der tatsächliche Übertritt des Burgenlandes in die österreichische Staatshoheit erfolgte dann im November 1921, nachdem die ursprünglich für 28. August 1921 geplante Übergabe durch den bewaffneten Einsatz ungarischer Freischärler verhindert worden war.

Name

Der nach dem 1. Weltkrieg geprägte Name „Burgenland“ erinnert vier altungarischen Komitaten („Vierburgenland“), nämlich Preßburg, Wieselburg, Ödenburg und Eisenburg.

Grenzen

Entlang des Burgenlandes verläuft im Osten die Grenze zu Ungarn. Im nördlichen Teil dieses Grenzgebietes liegt der Neusiedler See. Im Westen grenzt Burgenland an Niederösterreich und Steiermark. Im Süden hat das Bundesland einen geringen Anteil an der Grenze zu Slowenien, im Norden eine ähnlich kurzes Grenzstück mit der Slowakei. Seit Dezember 2007 wurde ndie Schengen-Grenzen nach Osten erweitert, wodurch die gesamte Grenzlinie des Burgenlandes zur Binnengrenze wurde. Das bedeutet für Reisende, dass die Grenzkontrollen bei der Ein- und Ausreise seither entfallen. Die Mitnahme eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises ist dennoch weiterhin notwendig. Dasselbe gilt auch für Grenzübertritt auf dem Neusiedler See bei Fertőrákos (Kroisbach).