Seeadler

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Seeadler im Seewinkel
Der Seeadler (Haliaeetus albicilla) ist ein Greifvogel aus der Familie der Habichtartigen (Accipitridae). Er ist das Wappentier von Österreich und der größte rund um den Neusiedlersee anzutreffende Greifvogel.

Aussehen

Der Seeadler ist mit 2,5 Metern Flügelspannweite und einem Gewicht von bis zu rund 7 Kilogramm der größte heimische Adler, wobei die Weibchen ein höheres Gewicht und eine größere Flügellänge erreichen.

Adulte Seeadler haben einen gelben Schnabel und tragen ein braunes Gefieder. Kopf, Hals, Brust und Rücken sind ockerfarben. Der kurze keilförmige Schwanz ist weiß. Junge Seeadler sind dünkler als adulte Tiere und erlangen deren Aussehen durch mehrmalige Mauser nach rund sechs Jahren.

Im Flug erkennt man den Seeadler am weit vorgestreckten, langen und kräftigen Hals. Im Segelflug erkennt man den Seeadler an den breiten, brettförmigen gehaltenen Flügel

Verbreitung

Der Seeadler ist von Grönland bis Japan zu finden. In Österreich kommt er im Waldviertel in Ostösterreich an Donau, March und Thaya sowie im Seewinkel am Neusiedlersee vor. Derzeit brüten rund 15 Paare (Stand: 2013) in Österreich.

Habitat und Nahrung

Seeadler jagd Graugans
Der Seeadler benötigt große Gewässer für sein Vorkommen, wobei er nicht wählerisch ist und neben Küsten auch große Seen und Flüsse annimmt.

Das Jagdverhalten des Seeadlers ist - je nach Beute - unterschiedlich. Aas nimmt er vom Boden auf. Lebende Fische werden im Vorbeiflug aus dem Wasser gegriffen. Schwache Wasservögel werden im Flug geschlagen. Charakteristisch ist, dass Wasservögel (vor allem Enten und Gänse), nicht aber Blässhühner, beim beim Angriffsflug eines Seeadlers sofort auffliegen und sodass alle Tiere gewarnt sind und in der Regel nicht vom Seeadler geschlagen werden können.

Der Seeadler ernährt sich von Fischen und Wasservögeln, Kleinsäugern und gelegegentlich auch Aas. Zu häufig erbeuteten Wasservögeln zählen Blässhuhn, Graugans und Stockente.

Besonderheiten

Der Seeadler ist in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie und Anhang A der Europäischen Artenschutzverordnung genannt und findet sich auf der roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten.

Literatur