Bucht
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Als Bucht wird eine Einbiegung des Ufers bezeichnet. Dabei kann das Ufer entweder feste Landmasse oder dichtes Schilf sein. Die in Art. 10 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen verwendete Begriffsdefinition für eine Bucht lautet:
- "Eine Bucht [...] ist ein deutlich erkennbarer Einschnitt, dessen Länge in einem solchen Verhältnis zur Breite seiner Öffnung steht, dass er von Land umschlossene Gewässer enthält und mehr als eine bloße Krümmung der Küste bildet. Ein Einschnitt gilt jedoch nur dann als Bucht, wenn seine Fläche so groß oder größer ist als die eines Halbkreises, dessen Durchmesser eine quer über die Öffnung dieses Einschnitts gezogene Linie ist."
Bekannte Buchten am Neusiedler See sind die Ruster Bucht, die Purbacher Bucht oder der Silbersee.
Darüber hinaus gibt es für Segler noch einige Buchten zum Ankern: nördlich von Podersdorf, nördlich von Illmitz, nördlich von Mörbisch und nahe Rust die Krautlacke, die allerdings sehr seicht ist.
Der Begriff Bucht wird in Bezug auf Leinen bzw. Tauwerk ebenfalls verwendet und bezeichnet eine Wende im Seilverlauf. Die meisten Knoten erfordern das Legen zumindest einer Bucht.