Yachtzertifikat

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Das Yachtzertifikat ist laut Yachtregisterordnung das vom OeSV ausgegebene Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Yacht eines Eigners vom OeSV aufgrund der Klassennachweise als Klassenyacht anerkannt und mit einer Unterscheidungsnummer in das Yachtregister unter dem gemeldeten Namen eingetragen ist. Das gültige Yachtzertifikat berechtigt den Eigner der Yacht mit dieser an allen nationalen und internationalen Regatten teilzunehmen.


Voraussetzungen

Die Ausgabe eines Yachtzertifikates erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Eigner muss Mitglied eines Verbandsvereines oder Einzelmitglied des OeSV sein.
  • Der Klassennachweis muss durch die Vorlage eines von einem Vermesser des OeSV ausgestellten bzw. verifizierten Messbriefes erbracht werden.
  • Seitens des OeSV wird dem Eigner eine Unterscheidungsnummer für seine Yacht zugeteilt und die Yacht in das Yachtregister des OeSV eingetragen.


Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer eines Yachtzertifikates beträgt 3 Jahre. Zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Yachtzertifikates wird der Eigner seitens des OeSV aufgefordert. Das Yachtzertifikat wird durch folgende Aktionen ungültig und ist dann umgehendan den OeSV zu senden:

  • Bei Veräußerung der Yacht
  • Bei einem Namenswechsel der Yacht
  • Bei Veränderung der Vereinszugehörigkeit eines Eigners
  • Bei der Zustandsveränderung einer Yacht

Bei Verlust eines Yachtzertifikates muss ein Ersatz vom OeSV seitens des Eignersangefordert werden.


Unterscheidungsnummer

Ihre Unterscheidungsnummer behält eine Yacht auch bei Eigner- und Namenswechsel bis zur Löschung aus dem Yachtregister des OeSV bei. Ausnahme sind sogenannten "Wunschnummern", die entgeltlich erworben werden können und beim Segler verbleiben. Wunschnummern sind nur nach Absprache mit der zuständigen Klassenvereinigung möglich.


Weblinks