Eigner: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Eigner''' bezeichnet man den Inhaber eines [[Boot]]es. Ähnlich dem Zulassungsbesitzer beim KFZ muss es sich dabei nicht zwangsweise immer auch um denjenigen handeln, der das Boot gerade [[Ruder|steuert]].
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Als '''Eigner''' bezeichnet man den Inhaber eines [[Boot]]es. Ähnlich dem Zulassungsbesitzer beim KFZ muss es sich dabei nicht zwangsweise immer auch um denjenigen handeln, der das Boot gerade [[Ruder|steuert]] ([[Skipper]]).
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Der Bootseigner wird im [[Yachtzertifikat]] vermerkt.
  
 
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Aktuelle Version vom 18. August 2008, 21:52 Uhr

Als Eigner bezeichnet man den Inhaber eines Bootes. Ähnlich dem Zulassungsbesitzer beim KFZ muss es sich dabei nicht zwangsweise immer auch um denjenigen handeln, der das Boot gerade steuert (Skipper).

Der Bootseigner wird im Yachtzertifikat vermerkt.