Fischereikarte
Eine Fischereikarte für das Burgenland berechtigt den Inhaber im Burgenland zu fischen, wenn er für das jeweilige Gewässer (zB den Neusiedlersee) eine Lizenz erworben hat.
Fischereigesetz
Die Fischereikarte wird in § 63a der Verordnung der burgenländischen Landesregierung vom 22. März 1949, betreffend die Wiederverlautbarung des Fischereigesetzes, StF: LGBl. Nr. 1/1949, gergelt.
Fischereikarte Neusiedlersee
Danach hat, wer die Fischerei am Neusiedlersee (sowie im gesamten Burgenland) ausübt, eine auf seinen Namen lautende, mit Lichtbild versehene Fischereikarte oder eine Fischereigastkarte mit sich zu führen und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Sicherheit sowie den Fischereischutzorganen vorzuweisen.
Die Fischereikarte wird mit Gültigkeit für das gesamte Gebiet des Landes Burgenland und ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt ihrer Lösung für das laufende Kalenderjahr oder auf Begehren des Bewerbers für drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre ausgestellt. Die Fischerei ist unübertragbar. Sie gilt nur für jene Person, auf deren Namen sie lautet.
Anglerkarte Neusiedlersee Preise (Stand 2014)
Jahreskarte € 359,00 Jahreskarte Jugend € 150,00 (ab 14 bis 18 Jahren) Wochenkarte € 42,00 Tageskarte € 15,00
Die Wochen- bzw. Tageskarte ist bei einer der Verkaufsstellen zu kaufen. Die Jahreskarte ist bei Obmann Leopold Krenn (Wiener Straße 66, 7082 Donnerskirchen, Tel.: 0664/9794176) direkt, oder über Einzahlung des Betrages von € 359,00 auf das Konto des Verbandes (Raiffeisenbank Donnerskirchen – Oggau – Schützen, BLZ: 33012, Kto.Nr.: 1.009.000) zu erwerben.